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1. Grundlagen unserer Arbeit im Gemeinsamen Lernen

Die Konzeptarbeit für das Gemeinsame Lernen am Gymnasium Norf findet im Rahmen der Arbeitsgruppe Inklusion statt, die in regelmäßigen Abständen (alle 6-8 Wochen) tagt und ihre Arbeit dokumentiert. Alle Sitzungsprotokolle, Materialien und Beschlüsse sind im Moodle-Ordner Inklusion für das Kollegium einsehbar. Die Arbeitsgruppe ist jederzeit offen für neue Mitglieder.

Transparenz bezüglich der Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen soll weiterhin durch Lehrerkonferenzen und Fortbildungsveranstaltungen geschaffen werden. Die Unterrichtenden im Gemeinsamen Lernen sollen laut Beschluss der Arbeitsgruppe offen sein für Hospitationen von Kolleginnen und Kollegen. Ein Hospitationswunsch soll direkt an die Unterrichtenden gerichtet werden. Eine Vertretung des eigenen Unterrichts für eine Hospitation im GL kann bei der SL beantragt werden.

Bei der Klassenbildung soll die Klassengröße im Gemeinsamen Lernen so weit wie möglich reduziert werden (Obergrenze: 25 Schülerinnen und Schüler). In der GL-Klasse sollen die Mitschüler der Kinder mit bes. Unterstützungsbedarf ausnahmslos eine uneingeschränkte gymnasiale Empfehlung haben (ohne erkennbare Risikofaktoren).

Zur Förderung der multiprofessionellen Teamarbeit plant das Stundenplanteam für die Klassen- und Hauptfachlehrer sowie die Sonderpädagogin eine
gemeinsame Teamstunde pro Woche (Kurzdokumentation) ein. Dieses Kernteam kann das Stundenplanteam (frühestmöglich) um die Koordinierung weiterer Teamstunden bitten. Das Kernteam soll etwa alle 4 Wochen eine große Teamsitzung mit allen unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen über das Stundenplanteam koordinieren lassen. Diese Stunde wird flexibel terminiert (rollierend).

Die kooperative Förderplanarbeit findet in den Teamstunden statt und basiert auf den Beobachtungs- und Testdiagnostik aller Unterrichtenden. Federführung hat die Sonderpädagogische Fachkraft. Die Förderpläne werden gemeinsam evaluiert und weiterentwickelt.

Das Teamteaching wird am Gymnasium als angestrebte Unterrichtsform gesehen. Der Unterricht des Gemeinsamen Lernens sollte bei Doppelbesetzung möglichst weitreichend gemeinsam geplant und durchgeführt werden. Dabei sollten beide Lehrkräfte gleichwertig in das Unterrichtsgeschehen eingebunden sein.

Der Englischunterricht in den Klassen der Stufen 5 und 6 sollte nach Möglichkeit geblockt werden, damit die sonderpädagogische Versorgung während der Englischstunden gesichert ist. Ein gemeinsamer Einstieg in den Englischunterricht ist insbesondere in Klasse 5 gewünscht.

Ein lebenspraktisches Training zur Stärkung der Alltagskompetenz startet für zieldifferent unterrichtete SuS mit Einführung der zweiten Fremdsprache (siehe Kapitel 6)

2. Rahmenbedingungen

Unterstützungsstrukturen
Die Sonderpädagogische Fachkraft sowie die Leitung der Arbeitsgruppe Inklusion sind jederzeit ansprechbar und stehen für kollegiale Beratung zur Verfügung. Sie vermitteln auch externe Unterstützer und Partner oder kontaktieren diese selbst (externe Fortbildung, Schulpsychologischer Dienst, Therapeuten, Inklusionskoordinatoren, Träger für Schulbegleitung, Amt für Soziale Sicherung, Jugendamt…). Weiterhin bieten Frau Steinert und Frau Schickhaus auch Unterstützung in der Elternberatung oder bei der Einleitung von AO-SFVerfahren (Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs) an.


Ein schulinterner Fortbildungsprozess zum Thema Inklusion begleitet das Kollegium seit Beginn der Konzeptarbeit (2013). Insbesondere durch die ständige Begleitung durch Moderatoren des Kompetenzteams für den Rhein-Kreis Neuss soll der Prozesscharakter gesichert werden. Der Fortbildungsbedarf wird regelmäßig erhoben und die Wirkung der Veranstaltungen evaluiert.

In den Fachkonferenzen soll es einen TOP ‚Gemeinsames Lernen‘ geben. In diesem Rahmen sollen gelungene Praxisbeispiele in der Fachschaft bekannt werden. Die Konzeptarbeit zum gemeinsamen Lernen soll von Netzwerkarbeit profitieren. Intern sollen vorhandene Strukturen zur Individuellen Förderung und Unterstützung genutzt werden (Beratungskonzept, Lerncoaching, Kollegiale Fallberatung…). Auch durch regionale und überregionale Netzwerkarbeit soll eine stetige Weiterentwicklung erreicht werden (Partnerschulen, regionales Lerncoaching-Netzwerk, Projekt Lernpotenziale, Kompetenzteam f.d. Rhein-Kreis Neuss…)

Ressourcenplanung
Die Belastung durch den erhöhten Aufwand für Differenzierung und Teamabsprachen der unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen in der Klasse des Gemeinsamen Lernens soll über das Bandbreitenmodell vom gesamten Kollegium getragen werden. Das Unterrichten in der Inklusionsklasse wird mit 20 Punkten als Sockelbetrag angerechnet. Für die Klassenleitungsfunktion werden 10 Punkte zusätzlich berechnet. Für jedes weitere Fach, das unterrichtet wird, werden 10 Punkte berechnet. Bei einem Einsatz in mehreren Klassen des Gemeinsamen Lernens summieren sich die Punkte.

Die Teamstunde wird allen Klassen- und Hauptfachlehrern als eine Bereitschaftsstunde angerechnet. Die Sonderpädagogische Fachkraft hat keine Aufsichten und keine Bereitschaftsstunden. 1,5 Stunden ihres Kontingents werden für Beratung angerechnet. Eine dieser Beratungsstunden wird im Stundenplan der sonderpädagogischen Fachkraft ausgewiesen. Lehrkräfte können für eine Beratung in dieser Zeit eine Ausplanung beantragen.

3. Zeugnisprozess Förderschüler

  • Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zieldifferent unterrichtet.
  • Die Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern sowie das Arbeits-und Sozialverhalten basierend auf den individuellen Förderplänen (siehe 2. Förderplanarbeit).
  • Die Textzeugnisse enthalten in Kurzform die Themenschwerpunkte des Halbjahres und in wenigen Sätzen, welche individuellen Lernfortschritte die Schüler gemacht haben. Dies sollte, soweit möglich, positiv formuliert sein ebenso wie Besonderheiten zum Lern-und Arbeitsverhalten. Zur Orientierung dient im Anhang eine exemplarisches Zeugnis eines Förderschülers,
  • Die Federführung der Zeugniserstellung liegt bei der Sonderpädagogischen Fachkraft. Die vorformulierten Texte der unterrichtenden Lehrer der Förderschüler sollen ihr im 1. Halbjahr bis zu den Winterferien und im 2. Halbjahr bis zu einer Woche vor der Zeugniskonferenz per Mail und in einem Word Dokument zugesandt werden. Diese werden dann von ihr in das Zeugnis eingefügt und ggf. leicht überarbeitet. Als Orientierungshilfe ist im Anhang ein exemplarisches Zeugnis hinterlegt.

4. Förderplanarbeit

  • Die Förderplanarbeit dient der Optimierung der Förderung der SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  • Die Erstellung des Förderplans erfolgt innerhalb einer vom Klassenlehrer einberufenen Klassenkonferenz.
  • Die Sonderpädagogische Fachkraft macht in dieser einen Vorschlag für ein Förderplanvorlage (sieheexemplarischer Förderplan im Anhang). Die Inhalte der Förderpläne werden vorab vom Kernfachlehrerteam in der Teamstunde festgelegt. Die Federführung der Förderplanarbeit liegt bei der Sonderpädagogischen Fachkraft.
  • Die grobe Struktur der Förderplanarbeit liefert folgender Zeitplan. An diesem Grobraster hat sich die jede Förderplanung zu orientieren.

 

Schuljahr Inklusion

 

  • Der Erreichungsgrad von Förderzielen sollte darüber hinaus alle 2-3 Monate innerhalb der Teamstunde vom Kernfachlehrerteam evaluiert und ggf. modifiziert werden. Hierdurch bekommt die Förderplanarbeit einen prozesshaften und flexiblen Charakter. Das Kernfachlehrerteam ist dazu verpflichtet, Änderungen am Förderplan, die zusätzlich zum oben genannten Zeitraster vorgenommen worden sind, allen unterrichtenden Lehrern der Förderschüler sowie den Eltern und den Schülern selbst mitzuteilen.
  • An den Elternsprechtagenwerden der derzeitige Stand und der Verlauf der Förderplanung mit der Sonderpädagogische Fachkraft besprochen. Gespräche mit den Schülern und mit Eltern bezüglich der Förderplanung sollten auch außerhalb der Elternsprechtage stattfinden, um die Transparenz zu sichern und die Effektivität der Förderpläne zu erhöhen.
  • Die Förderpläne werden mit Eltern und Kindern besprochen und unterschrieben werden. Dabei ist es förderlich, wenn es bezüglich der Inhalte ein Einvernehmen hergestellt werden kann. Es ist wünschenswert, dass die Förderziele für das Kind motivierend und positivformuliert werden.
  • In Elterngesprächen, die durch mangelnde Deutschkenntnisse erschwert sind, sollten Vereinbarungen für die weiterführende Kommunikation getroffen werden. Ältere Geschwister, Vertraute, evtl. vorhandene KollegInnen mit entsprechenden Sprachkenntnisse oder vom Schulamt beauftragte Dolmetscher sollen das Sprachverständnis der Eltern sichern.

Klicken Sie hier für einen exemplarischen Förderplan.

5. Lesemütter

Die Leseentwicklung der Kinder zu beobachten ist eine Aufgabe, die regelmäßig im Unterricht wahrgenommen werden muss. Hier bieten sich offene Unterrichtsformen wie Werkstätten, Wochenpläne, Freiarbeit und Projekte an, in denen differenziertes und individualisiertes Lernen ermöglicht wird. In den beiden Inklusionsklassen sind es speziell die Schüler mit Migrationshintergrund, die intensive, individuelle Leseförderung benötigen. Dies ist im Rahmen des Klassenunterrichts nicht ausreichend zu leisten. Aus den beiden Klassen hat sich jeweils eine Mutter als Lesemutter bereit erklärt. Sie kommen montags für zwei Stunden und lesen mit zwei Schülern aus ausgewählten Büchern, die sich in der Klassenbibliothek befinden. Zusätzlich werden auch Übungen zum Sprachschatz und zur Rechtschreibung gemacht. Die Schüler sind begeistert und freuen sich auf den Montag, da sie auch die Einzelbetreuung genießen. In der Klasse haben sie große Probleme, vorzulesen, da sie sich ihrer Schwächen bewusst sind. Alle Schüler haben schon große Fortschritte in ihrer Lesekompetenz erworben.

 

6. Lebenspraktischer Unterricht

Dieses Projekt findet dreistündig statt, wobei eine Einzelstunde der theoretischen Vertiefung dient und die Doppelstunde genutzt wird, um in der Mensa praktische Erfahrungen zu sammeln. Dieser Lernbereich umfasst Lerninhalte, die für das Leben der Schülerinnen und Schüler vielfach existenziell wichtig sind wie zum Beispiel der Erwerb praktischer Fertigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln und Haushaltsgeräten, Übernahme von Verantwortung für Küche und Küchengeräte, Akzeptieren vorgegebener oder selbst gefundener Ordnungsrahmen, Beachten der Hygiene und Kochen nach Rezept. Hierbei wird die Festigung und Erweiterung der Lesekompetenz gefördert. Die selbständige Zubereitung von Speisen gibt Anlass zum Lesen, zum Erlernen von fachgerechten Arbeitsweisen im Umgang mit Lebensmitteln und Küchengeräten, zum Wiegen und Messen, zum Planen von Arbeitsschritten oder zeitlichen Verläufen.

Momentan ist der zeitliche Ablauf der Doppelstunde so organisiert, dass die Schüler (ein Mädchen, vier Jungen) zunächst bei der Zubereitung von belegten Brötchen und Baguettes für den Verkauf helfen und anschließend zum eigenen Verzehr kleine Gerichte herstellen (bislang Obstsalat, Fischburger und Pizza).

Die praktische Umsetzung des Projektes begann nach den Herbstferien, da die Schüler ein Gesundheitszeugnis benötigten. Innerhalb der wenigen Wochen ist es bereits gelungen, das Selbstwertgefühl der Schüler zu stärken. Sie nehmen mit großer Freude am Unterricht teil, übernehmen Verantwortung für die eigene Arbeit und erleben eine große Akzeptanz und eine ungemein positive Rückmeldung seitens der beteiligten Erwachsenen.

7. Kooperation mit Schulbegleitern

Es besteht die Möglichkeit, dass Eltern für ihre Kinder und Jugendliche mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten eine Schulbegleitung beim Amt für Jugend und Familie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule anhand von dokumentierten Einzelfällen eine Selbst- und Fremdgefährdung des Kindes während des Schulbesuchs nachweist.

Es gibt bereits Schulbegleiter, die an unserer Schule erfolgreiche Arbeit leisten bzw. geleistet haben und sich dem Gymnasium Norf verbunden fühlen.  Schulbegleiter begleiten Schüler für einen im Rahmen eines Hilfeplangespräches festgelegten Stundenumfang. Am Hilfeplangespräch nehmen Vertreter des Jugendamtes, Eltern, Lehrkräfte, Vertreter der Träger (Arbeitgeber von Schulbegleitern), ggf. Therapeuten, die begleitende Kraft und der/ die Schüler/in teil.

Die Aufgaben der Schulbegleiter können unterschiedlicher Art sein: Sie sollen Vertraute des Kindes werden, deeskalierend auf das Kind einwirken und seine Konfliktkompetenz verbessern, es in besonderer Weise beaufsichtigen und damit Selbst- und Fremdgefährdung ausschließen, aber auch Arbeitsprozesse strukturieren helfen und bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen assistieren.

Die Kooperation mit Schulbegleitern soll am Gymnasium Norf wie folgt gestaltet sein:

  • Im Hilfeplangespräch wird der Unterstützungsrahmen für die Schulbegleitung möglichst festgelegt und durch die Mitarbeiter des Jugendamtes verschriftlicht.
  • Lehrkräfte treffen mit dem Kind, seinen Eltern, ggf. Therapeuten und der Schulbegleitung Zielvereinbarungen.
  • Der Einsatz der Schulbegleitung sollte so strukturiert sein, dass eine Stigmatisierung des Kindes minimiert wird, ohne dass die Ziele der Unterstützungsmaßnahme vernachlässigt werden.
  • Zwischen Lehrkräften und Schulbegleitungen finden regelmäßige Rückkopplungsgespräche bzgl. der Zielerreichungsgrade statt.
  • Schulbegleiter, die in der Erprobungsstufe tätig sind, werden zu den Erprobungsstufenkonferenzen eingeladen, um sich in die Fallbesprechung einbringen zu können.
  • Schulbegleiter werden zu Fortbildungsveranstaltungen an der Schule eingeladen.
  • Bitte informieren Sie Karin Schickhaus, wenn Schulbegleitung in Ihrer Klasse stattfindet oder beantragt ist.Eine Beratung von Eltern und Lehrkräften bzgl. der Beantragung von Schulbegleitung kann Karin Schickhaus vornehmen.

 

 

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