Absenzen bis zu 2 Wochen

Ausfallstunden in der Sekundarstufe I werden immer vertreten. Lediglich bei Randstunden ist ein Entfall möglich. Liegt eine Klasse über einen Schwellenwert der Ausfallstunden, werden auch Randstunden vertreten, sofern es stundenplantechnisch möglich ist. Die Vertretung erfolgt im Idealfall durch eine Fachlehrkraft oder eine Lehrkraft, die in der Klasse unterrichtet. Das ist aber aus organisatorischen Gründen nicht der Regelfall. Liegen Aufgaben vor, werden sie bearbeitet. Alternativ findet Unterricht in einem anderen Fach statt.

Ausfallstunden der Sekundarstufe II können in der Regel nicht vertreten werden. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten eigenverantwortlich (EVA). Das bedeutet, dass entweder in der Schule oder zu Hause Zusatzaufgaben bearbeitet werden. In der Schule steht dafür die Mediothek mit Arbeitsplätzen zur Verfügung. Die Übermittlung der Aufgaben erfolgt entweder im vorausgegangenen Unterricht oder über WebUntis. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, in WebUntis nachzuschauen.

Absenzen über zwei Wochen hinaus

Bei mehr als zwei Wochen Ausfall wird in Kernfächern Ersatzunterricht durch eine Fachkraft organisiert. Er wird aber in der Regeln nicht den gesamten ausfallenden Unterricht abdecken können.

Absenzen über 6 Wochen hinaus

Für eine Absenz, die vorhersehbar mehr als 6 Wochen dauert, versucht die Schulleitung über Mittel der Bezirksregierung eine Ersatzkraft einzustellen. Alternativ wird ständiger Vertretungsunterricht über Mehrarbeit oder Umschichtung und Kürzung des Unterrichts innerhalb des Kollegiums organisiert.

 

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